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   BGH, 09.07.1957 - 5 StR 171/57   

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BGH, 09.07.1957 - 5 StR 171/57 (https://dejure.org/1957,5731)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1957 - 5 StR 171/57 (https://dejure.org/1957,5731)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1957 - 5 StR 171/57 (https://dejure.org/1957,5731)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 324/52
    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 171/57
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil 5 StR 324/52 vom 10.7.1952 = NJW 1952, 110220 entschieden hat, genügt ein entfernter Verdacht, um die Vereidigung unzulässig zu machen.
  • RG, 02.04.1925 - II 150/25

    Schließt § 57 Nr. 3 StPO. die Beeidigung von Zeugen aus, die eine mit der Tat des

    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 171/57
    In der Entscheidung RGSt 59, 166 [167] ist allerdings ausgeführt, der Verdacht der Beteiligung bedürfe einer zweifelsfreien Feststellung; sie sei in dem Ausspruch, daß möglicherweise eine Straftat des Zeugen anzunehmen sei, nicht enthalten.
  • BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72

    Auslegung des Begriffes "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung

    Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteil vom 9. Juli 1957 - 5 StR 171/57).
  • BGH, 26.10.1971 - 1 StR 371/71

    Anforderungen an die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Rüge der

    Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteile vom 9. Juli 1957 - 5 StR 171/57 - und vom 12. Januar 1971 - 1 StR 557/70).
  • BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70

    Einführung von Vernehmungsprotokollen in die Hauptverhandlung im Wege des

    Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteil vom 9. Juli 1957 - 5 StR 171/57).
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